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   VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 K 928/15   

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VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 K 928/15 (https://dejure.org/2021,17240)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.05.2021 - 6 K 928/15 (https://dejure.org/2021,17240)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. Mai 2021 - 6 K 928/15 (https://dejure.org/2021,17240)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2012 - 9 A 7.10

    Umstellung eines Grundgebührenmaßstabes für Abwasser auf die Anzahl von

    Auszug aus VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 K 928/15
    Beide Maßstäbe sind für sich allein betrachtet grundsätzlich zulässige Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe sowohl im Bereich der Trinkwasserversorgung (vgl. hier zum Zählermaßstab OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris Rn. 45; Urteil vom 1. Dezember 2005 - 9 A 3.05 -, juris Rn.40; OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2002 - 2 D 78/00.NE -, juris Rn. 97 und zum Wohneinheitenmaßstab OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2020 - 9 A 3.17 -, juris Rn. 47; OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2002 - 2 D 78/00.NE -, juris Rn. 94) als auch im Bereich der zentralen Schmutzwasserentsorgung (vgl. hier zum Zählermaßstab OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. November 2008 - 9 B 17.08 -, juris Rn. 39; Urteil vom 6. Juni 2007 - 9 A 77.05 -, juris Rn. 32 sowie zum Wohneinheitenmaßstab OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2012 - 9 A 7.10 -, juris Rn. 37).

    Der Wohneinheitenmaßstab beruht darauf, dass mit der Zahl der Wohneinheiten bei typisierender und pauschalierender Betrachtung der potentielle Trinkwasserverbrauch bzw. der potentielle Abwasseranfall eines Grundstücks steigen und damit sowohl die in Anspruch genommene Vorhalteleistung als auch die (anteilig) ausgelösten Vorhaltekosten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2012 - 9 A 7.10 -, juris Rn. 37; VG Cottbus, Urteil vom 5. Juni 2014 - 6 K 321/13 -, juris Rn. 22).

    Der Wohneinheitenmaßstab stellt insoweit regelmäßig eine Verfeinerung des Zählermaßstabes dar, weil dieser infolge der vergleichsweise groben Staffelung der verfügbaren Wasserzählergrößen praktisch wie ein Einheitsmaßstab wirken kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2012 - 9 A 7.10 -, juris Rn. 37; VG Cottbus, Urteil vom 5. Juni 2014 - 6 K 321/13 -, juris Rn. 22).

    Auch eine - wie hier erfolgte - Kombination dieser beiden Maßstäbe ist grundsätzlich möglich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2012 - 9 A 7.10 -, juris Rn. 37; OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2002, 2 D 78.00/NE, juris, Rn. 97).

    Allerdings müssen die für sich genommen jeweils zulässigen Maßstäbe dann auch im Verhältnis untereinander gewährleisten, dass eine in etwa gleiche Inanspruchnahme der Vorhalteleistung oder in etwa gleiche Verursachung von Vorhaltekosten oder ein in etwa gleicher Wert der gebotenen Vorhalteleistung für den Grundstückseigentümer auch zu einer in etwa gleich großen Grundgebühr führt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2012 - 9 A 7.10 -, juris Rn. 37).

    Die Gewichtung ergibt sich dabei stillschweigend aus den jeweils in § 4 Abs. 3 der Schmutzwassergebührensatzung vom 11. Dezember 2012 i. d. F. der 1. Änderungssatzung und in § 4 Abs. 2 der Trinkwassergebührensatzung vom 11. Dezember 2012 i. d. F. der 1. Änderungssatzung festgelegten Gebührensätzen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2012 - 9 A 7.10 -, juris Rn. 37).

    Denn es ist nicht anzunehmen, dass der Satzungsgeber es bei Kenntnis der Nichtigkeit der Grundgebührenmaßstäbe bei der Regelung der Mengenmaßstäbe belassen hätte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2012 - 9 A 7.10 -, juris Rn. 40; VG Cottbus, Urteil vom 14. Juni 2007 - 6 K 1420/03 -, juris Rn. 107).

  • VG Cottbus, 05.06.2014 - 6 K 321/13

    Kombination von Grundgebühr und Zählermaßstab bei Abwassergebühren

    Auszug aus VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 K 928/15
    Der Wohneinheitenmaßstab beruht darauf, dass mit der Zahl der Wohneinheiten bei typisierender und pauschalierender Betrachtung der potentielle Trinkwasserverbrauch bzw. der potentielle Abwasseranfall eines Grundstücks steigen und damit sowohl die in Anspruch genommene Vorhalteleistung als auch die (anteilig) ausgelösten Vorhaltekosten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2012 - 9 A 7.10 -, juris Rn. 37; VG Cottbus, Urteil vom 5. Juni 2014 - 6 K 321/13 -, juris Rn. 22).

    Der Wohneinheitenmaßstab stellt insoweit regelmäßig eine Verfeinerung des Zählermaßstabes dar, weil dieser infolge der vergleichsweise groben Staffelung der verfügbaren Wasserzählergrößen praktisch wie ein Einheitsmaßstab wirken kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2012 - 9 A 7.10 -, juris Rn. 37; VG Cottbus, Urteil vom 5. Juni 2014 - 6 K 321/13 -, juris Rn. 22).

    Dies ist hier nicht der Fall, da der Beklagte mit einem Maßstab für die zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke und einem Maßstab für die zu sonstigen Zwecken genutzten Grundstücke bereits zwei verschiedene Typen für die Bemessung der Grundgebühr geschaffen hat (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 5. Juni 2014 - 6 K 321/13 -, juris Rn. 36).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 11 N 15.15

    Widerspruch einer BGB-Gesellschaft nur bei Bevollmächtigung des handelnden

    Auszug aus VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 K 928/15
    Wird der schriftliche Nachweis über die Vollmacht nicht innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist, spätestens aber bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides vorgelegt, so ist der Widerspruch mangels Vertretungsbefugnis als unzulässig zurückzuweisen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 11 N 15.15 -, juris Rn. 5; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17. Dezember 2019 - 3 K 1166/15 -, juris Rn. 27; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. September 2007 - 11 LA 288/07 -, juris Rn. 7).

    Dies ist jedenfalls ausreichend (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 11 N 15.15 -, juris. Rn. 5; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 21. Aufl. 2020, § 14 Rn. 17a).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 189/17

    Trink- und Schmutzwassergebühren -Zulässigkeit einer Klage einer Gesellschaft

    Zwar ist davon auszugehen, dass eine Kombination dieser beiden Maßstäbe grundsätzlich möglich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2012 - 9 A 7.10 -, juris Rn. 37; VG Cottbus, Urteil vom 28. Mai 2021 - 6 K 928/15 -, juris Rn. 38).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 191/17

    Trink- und Schmutzwassergebühren

    Zwar ist davon auszugehen, dass eine Kombination dieser beiden Maßstäbe grundsätzlich möglich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2012 - 9 A 7.10 -, juris Rn. 37; VG Cottbus, Urteil vom 28. Mai 2021 - 6 K 928/15 -, juris Rn. 38).
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